Kompetenzen
Wirtschaftsstrafrecht
Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, bundesweit und in allen Verfahrensabschnitten (staats-anwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, gerichtliche Hauptverhandlung und Revision). Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte verfügt branchenübergreifend über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Wir verfolgen das Ziel, die wirtschaftliche Existenz und den Fortbestand von Unternehmen, die nicht selten schon im Ermittlungsverfahren bedroht sind, zu sichern und drohenden Schaden auch von den individuell Betroffenen abzuwenden. Der Gesetzgeber verfolgt verstärkt das Ziel, die Wirtschaft auch mit den Mitteln des Straf- und Bußgeldrechts zu lenken. Strafrechtsfreie Räume gehören im Unternehmensbereich jedenfalls weitgehend der Vergangenheit an. Sachverhalte, die Gegenstand von Ermittlungsverfahren sind oder werden können, sind vielschichtig. Sofern die Tatvorwürfe auch anderen Spezial-materien betreffen (etwa das Gesellschafts-, Arbeits,- oder Sozialversicherungsrecht) arbeiten wir gern mit spezialisierten Kollegen dieser Bereiche zusammen.
Steuerstrafrecht
Der Staat verfolgt Verstöße gegen das Abgabenrecht, insbesondere das Steuer- und Zollrecht, auch im Unternehmenskontext mit zunehmender Härte. Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte beraten und verteidigen seit vielen Jahren in diesem Bereich und sind erfahren im Umgang mit den Steuer- und Zollfahndungsämtern, den Straf- und Bußgeldsachenstellen und den weiteren Spezifika dieses besonderen strafrechtlichen Bereichs. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei auch auf der Beratung und Vorbereitung von Selbstanzeigen sowie der präventiven Beratung im Vorfeld oder bei laufenden Betriebsprüfungen. Das Steuerstrafrecht ist gerade im Unternehmens-kontext eine häufig komplexe Materie. Wir arbeiten gern und vertrauensvoll mit Steuerberatern, Fachanwälte für Steuerrecht und Wirtschaftsprüfern zusammen.
Individualverteidigung
Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft primär die individuelle Verantwortlichkeit des Einzelnen. Auch im Unternehmenskontext richten sich Tatvorwürfe dementsprechend häufig zunächst gegen Angehörige der Unternehmens-leitung (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder etc) oder andere Mitarbeiter, an die insoweit (Leitungs-)Verantwortung delegiert ist. Die Partner von Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und der Verteidigung mit dem Ziel, Ermittlungsverfahren außerhalb gerichtlicher Verfahren und soweit möglich ohne negative Publizität zu beenden. Im Fall gerichtlicher Hauptverhandlungen besitzen Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte langjährige Prozess-erfahrung. Dies gilt auch für die Revision in Strafsachen.
Unternehmensvertretung
Ermittlungsverfahren in oder gegen Unternehmen begründen eine Krisensituation. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Straf- oder bußgeldrechtliche Vorwürfe gegen das Unternehmen, die Unternehmensleitung, leitende bzw. andere Mitarbeiter richten oder ob Tatvorwürfe zugunsten oder zum Schaden des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter in Rede stehen. Nicht selten gerät ein Teil der Geschäftstätigkeit von Unternehmern selbst in den Fokus von Ermittlungen. In sämtlichen Konstellationen drohen neben der nicht selten wirtschaftlich schädlichen Publizität der Ermittlungen prozessuale Zwangsmaßnahmen, wie insbesondere Durchsuchung und Beschlagnahme, strafprozessuale Arreste in das Unternehmensvermögen, die Vernehmung von Mitarbeitern im Unternehmen. Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte vertritt und berät Unternehmen in diesen Konstellationen, unterstützt die Geschäftsleitung beim Management der Krise und koordiniert eine effektive Verteidigung gerade in Verfahren mit komplexen, umfangreichen Tatvorwürfen.
Compliance
Wir entwickeln individuelle Strategien, um unternehmensbezogene strafrechtliche Risiken auszuschließen (Compliance) und unterstützen Ihr Unternehmen, möglicher-weise vorhandenes Risikopotential zu identifizieren und das erforderliche, vorbeugende Compliance-Management mit Plänen für den Notfall zu implementieren. Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte führt hierzu ebenfalls unternehmensinterne Compliance-Schulungen durch und verfügt über langjährige Erfahrung, Unternehmen und Unternehmer zu unterstützen, drohende straf- und bußgeldrechtliche Risiken mit individuell präventiven Konzepten zu beherrschen.
Allgemeines Wirtschaftsstrafrecht
Arbeitsstrafrecht
Arzt- und Medizinstrafrecht
Compliance
Insolvenzstrafrecht
Kapitalmarktstrafrecht
Kartellstrafrecht
(inkl. Ordnungswidrigkeiten)
Korruptionsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Umweltstrafrecht
Zollstrafrecht
Allgemeines Strafrecht