Aktuelles
13.02.2023
Publikation in der Gedächtnisschrift für Klaus Lüderssen aus Anlass seines 90. Geburtstages
Professor Dr. Gerson Trüg verfasst einen Beitrag zum Thema "Finanzkrise, Wirtschaftsstrafrecht und Moral - am Beispiel der Leerverkäufe" in der Gedächtnisschrift für Klaus Lüderssen aus Anlass seines 90. Geburtstages ("Wirtschaft - Moral - Strafrecht")
08.02.2023
Publikation in der Festschrift für Gerhard Dannecker
Professor Dr. Gerson Trüg verfasst einen Beitrag zum Thema "Strafverteidigung und Medien" in der Festschrift für Gerhard Dannecker ("Strafrecht in Deutschland und Europa", 2023).
17.01.2023
Vortrag: "Neue Entwicklungen im Beweisrecht und Beweisantragsrecht"
Veranstalter: FreiburgerAnwaltVerein e.V. - Arbeitsgemeinschaft Strafrecht (Präsenzveranstaltung)
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Wo: Im Stadthotel Freiburg (ehemals Kolpinghaus), Karlstraße 7 in Freiburg i.Brsg.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg wird neue Entwicklungen im Beweisrecht und vor allem im Beweisantragsrecht kritisch erörtern. Nachdem der Gesetzgeber mit zwei Novellen des Beweisantragsrechts in den Jahren 2017 und 2019 teilweise gravierende Eingriffe in dieses sensible Rechtsgebiet vorgenommen hat, liegen mittlerweile erste höchstrichterliche Entscheidungen zu wichtigen Fragestellungen in diesem Themenbereich vor.
Daneben wird Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg neue Entwicklungen im Beweisrecht erörtern, die sich aus einem zumindest innovativen Vorgehen in einigen größten Verfahrenskomplexen in jüngerer Zeit gezeigt haben.
23.12.2022
Professor Dr. Gerson Trüg publiziert eine Rezension zur Dissertation von Herrn Benjamin Knebel zum Thema "Unselbständige Beweisverwertungsverbote als Ausprägung waffengleicher Verfahrensteilhabe im Strafprozess" in der Fachzeitschrift Strafverteidiger (Heft 12/2022, S. 827 - 830)
01.12.2022
Neue Publikation in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW):
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Habetha veröffentlicht in Heft 49 der Neuen Juristischen Wochenschrift einen Aufsatz 15.12.2022 zum Beweisantragsrecht, der sich kritisch mit der aktuellen Rechtslage im Anschluss an das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens und hierzu ergangener Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befasst.
Habetha, Die Misere des „modernisierten“ Beweisantrags im Strafprozess, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2022, S. 3557 – 3562.
15.12.2022
Vortrag: "Beweisantragsrecht und Beweisrecht" von Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: WisteV
Uhrzeit: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr (online-Konferenz)
Veranstaltungsflyer (Anmeldung)
18.11.2022
Vortrag "Strafverteidigung und Unternehmensvertretung" von Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: Lions Club Müllheim-Neuenburg
Uhrzeit: 19:15 Uhr bis ca. 22.30 Uhr
Ort: EssKultur Müllheim, Hauptstraße 122, 79379 Müllheim
Oktober 2022
Of Counsel Professor Dr. Walter Perron, Universitätsprofessor i.R., verstärkt TRÜG HABETHA Rechtsanwälte
Seit Anfang Oktober 2022 ist Herr Professor Dr. Walter Perron, Dr. h.c. Universidad Nacional de Cajamara, Universitätsprofessor i.R., als Of Counsel für TRÜG HABETHA Rechtsanwälte tätig und wird uns mit seiner großen Expertise, namentlich im Vermögensstrafrecht, weiter verstärken.
September 2022
Neue Publikation in der Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt):
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg veröffentlicht gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Felix Ruppert zum Thema „Zeugenaussagen ehemaliger Beschuldigter nach Verfahrenseinstellung gem. § 153 a StPO durch das sachlich unzuständige Gericht“ in Heft 9 der Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht 2022.
16.09.2022
TRÜG HABETHA Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerson Trüg erneut durch FOCUS Spezial Recht & Rat als TOP-Rechtsanwälte ausgezeichnet
In der heute erschienen Publikation Deutschlands TOP-Anwälte 2022 ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerson Trüg in der Rubrik Strafrecht als TOP-Rechtsanwalt 2022 ausgezeichnet. Die Kanzlei TRÜG HABETHA Rechtsanwälte ist in der Rubrik Wirtschaftsstrafrecht, welches Kanzleien mit einer Spezialisierung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht abdeckt, ebenfalls ausgezeichnet.
Die Übersicht "Strafrecht" für Privatmanandaten basiert auf einer Kollegenbefragung unter rd. 23.000 Fachanwälten durchgeführten von der unabhängigen Research Analysten von FactFIELD.
Deutschlands TOP-Wirtschaftskanzleien wurden ebenfalls von unabhängigen Research Analysten von FactFIELD über eine Online-Befragung unter Rechtsanwälten ermittelt. Hierbei wurden zum einen Rechtsanwälte, die selbst in Wirtschaftskanzleien tätig sind, und zum anderen Rechtsanwälte in Rechtsabteilungen von Unternehmen (Inhouse-Juristen) berücksichtigt.
19.07.2022
Urteilsanmerkung zu Kölner Stadtarchiv - Entscheidung
Prof. Dr. Trüg hat in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Heft 30/2022, 2206 (2213) eine Urteilsanmerkung zur jüngsten Entscheidung des BGH in Strafsachen rund um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs verfasst. Konkret thematisiert werden Umfang und Grenzen der horizontalen sowie der vertikalen Arbeitsteilung.
24.06.2022
Weitere Auszeichnungen für Rechtsanwälte von TRÜG HABETHA
Der US-Verlag Best Lawyers hat für das Handelsblatt erneut die besten Anwälte Deutschlands und Kanzleien in einem umfangreichen Peer-To-Peer-Verfahren ermittelt. Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg ist dabei für das Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht nominiert, Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Habetha für das Rechtsgebiet Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Ferner hat der US-Verlag Best Lawyers für das Handelsblatt Deutschlands "Anwälte der Zukunft" ermittelt. Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrich wurde in dieser Kategorie ausgezeichnet. "Anwälte der Zukunft" sind in der Regel seit drei bis acht Jahren in der Praxis tätig und haben sich schon eine außergewöhnliche Reputation erworben. Die ausgewählten Juristen befinden sich eher am Anfang ihrer Karriere. Sie haben ausgezeichnete Zukunftsaussichten.
Weitere Einzelheiten unter www.handelsblatt.com/bestlawyers.
04./05.11.2022
7. Unternehmensstrafrechtliche Tage
Unternehmenssanktionen in der Europäischen Union
Vortrag zum Thema "Tendenzen der Rechtsprechung, die Verjährung beim Betrug im Unternehmenskontext zu vermeiden"
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: Universität Heidelberg
08.06.2022
Ernennung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Habetha zum Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes
Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Habetha ist seit 2013 Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes. Er hält Lehrveranstaltungen im Bereich des Allgemeinen und Besonderen Wirtschaftsstrafrechts sowie des Strafverfahrensrechts.
Am 08.06.2022 wurde Herr Dr. Habetha durch den Präsidenten zum Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes für die Fachgebiete Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ernannt.
07.03.2022
JUC Fortbildungsnetzwerk Wirtschaftsstrafrecht Berlin - Online Veranstaltung
Vortrag am 07.03.2022, 13:00 bis 18:30 Uhr, zu den Themen Kapitalmarktstrafrecht und Medizinstrafrecht
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: JUC Deutschland GmbH
21.02.2022
JUC Fortbildungsnetzwerk Wirtschaftsstrafrecht Berlin - Online Veranstaltung
Vortrag am 21.02.2022, 13:00 bis 18:30 Uhr, zu den Themen Kapitalmarktstrafrecht und Medizinstrafrecht
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: JUC Deutschland GmbH
03.12.2021
16. Beck-Strafrechtstagung 2021
Aktuelles Strafverfahrensrecht
Vortrag am 03.12.2021, 11:30 bis 13 Uhr (inkl. Diskussion) zum Thema „Neuere Entwicklungen im modernisierten Beweisantragsrecht“.
Dr. Jörg Habetha
Veranstalter: BECK AKADEMIE SEMINARE – Verlag C.H. Beck oHG.
Ort: München, Novotel München City
16. Beck-Strafrechtstagung 2021.pdf
15.11.2021
EUINVESTIGUNIMISKOLC Hercule III Project
THE CRIMINAL TAX PROCEDURE UNDER THE INFLUENCE OF CONSENSUAL ELEMENTS
international workshop
Vortrag am 15.11.2021, 09:00 bis 18:00 Uhr zum Thema "Confession, penalty order, plea bargaining in criminal tax proceedings: a German Perspective".
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: University of Heidelberg and University of Miskolc Faculty of Law (Research Centre of European and International Criminal Law)
Activity 2.2. Workshop Heidelberg_Planned Programme_15112021.pdf
05.11.2021, 10:00 Uhr
Tagung des Kriminalpolitischen Kreises (KriK)
Thema: Medien und Kriminalpolitik
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), in Frankfurt am Main
06.09.2021
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte zählt zu den Top-Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht ausweislich FOCUS-Spezial RECHT & RAT 2021.
Zusätzlich ist Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg als "Top-Rechtsanwalt 2021" auf dem Gebiet des Strafrechts geführt.
11./12.06.2021
20. NStZ-Jahrestagung 2021
Aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht
Vortrag Samstag, 12.06.202, 11:45 Uhr bis 13:00 Uhr (inkl. Diskussion), zum Thema "Beweisrecht und Beweisantragsrecht im Wirtschaftsstrafverfahren"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: BECKAKADEMIE SEMINARE - Verlag C.H. Beck oHG
Ort: Frankfurt am Main, Mövenpick Hotel Frankfurt City
31.05.2021, 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
OLAF - European Anti-Fraud Office - Hercule III, 2. Law Training And Studies "The Role of investigation in criminal procedure - European Diemensions" - international conference organized by the University of Miskolc Faculty of Law and the Research Centre of European and International Criminal Law
Vortrag 11.40 Uhr - 12.05 Uhr zum Thema "Special problems of investigation against enterprises from the point of view of the defence lawyer"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: OLAF - European Anti-Fraud Office - organized by the University of Miskolc Faculty of Law and the Research Centre of European and International Criminal Law
Ort: The conference will be held online via Zoom, the language of the conference is Hungarian and English
23.04.2020, 16:00 bis 16:45 Uhr
Bundesdirektorenkonferenz (BDK) ZfP Emmendingen
Vortrag zum Thema "Rechtmäßigkeit und Grenzen des Einsatzes von Sicherheitsdiensten in psychiatrischen Krankenhäusern"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: Zentrum für Psychiatrie Emmendingen (ZfP)
Ort: Neubronnstraße 25, 79312 Emmendingen
28./29.11.2019
22. Alsberg-Tagung
Grenzen von Strafverteidigung und Ermittlungen gegen Strafverteidiger - der Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege und Objekt der Ermittlungen
Vortrag zum Thema "Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verteidiger unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschlagnahmeschutz von Unterlagen interner Untersuchungen"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: Deutsche Strafverteidiger e.V.
Ort: Plenarsaal des Kammergerichts, Elßholzstraße 30, 10781 Berlin
19.09.2019
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte zählt zu den Top-Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht ausweislich FOCUS-Spezial 2019.
15./16.11.2019
5. Unternehmensstrafrechtliche Tage
Das Unternehmen im Brennpunkt nationaler und internationaler Strafverfahren
Vortrag zum Thema "Gesamtpanorama der Verteidigung von Unternehmen in nationalen und internationalen Ermittlungs- und Aufsichtsverfahren“
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: Universität Bern/Universität Zürich, Tagungsort: Zürich, UZH Zentrum, Rämistrasse Nr. 71, KOL-F-104
22./23.11.2019
Tagung Economy, Criminal Law, Ethics - ECLE X
Vortrag zum Thema "Unternehmen als Beteiligte - Nemotenetur?“
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt/Main
Nähere Informationen finden Sie hier.
05.07.2019, 14:30 –19:00 Uhr
15. Internationales Bodensee-Meeting
"Illegal oder (nur) illegitim?" - Neue Entwicklungen im Steuerstrafrecht
Ort: MAC Museum Art & Cars, Parkstraße 1, 78224 Singen
Professor Dr. Gerson Trüg
15. Internationales Bodensee-Meeting
Referenten
Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht
Trüg Habetha Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Veranstalter
Trewitax GmbH, Maggistr. 5, 78224 Singen
Adresse
MAC Museum Art & Cars, Parkstraße 1, 78224 Singen
Sonstiges
22.03.2019, 10.00 Uhr - 17.00 Uhr, Symposium für und mit Rechtsanwalt Justizrat Professor Dr. Franz Salditt
Professor Dr. Trüg trägt auf dem Symposium für und mit Herrn Rechtsanwalt Justizrat Professor Dr. Franz Salditt am 22.03.2019, 10.00 Uhr, in Frankfurt am Main vor zum Thema "Geltung und Reichweite von nemo tenetur für den Verband und seine Mitarbeiter". Nähere Informationen finden Sie hier.
24.01.2019, 10.05 - 11.35 Uhr
Vortrag zum Thema "Strafbarkeit der Einrichtungs- und Pflegedienstleistungen"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter:
Landesverband Baden-Württemberg, Deutscher Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V.
Ort: KWA Parkstift St. Ulrich, Hebelstraße 18, 79189 Bad Krozingen
01.01.2019
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte haben zum 01.01.2019 einen Standort in Frankfurt am Main in zentraler Lage eröffnet (Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main).
Der Frankfurter Standort unterstreicht die bundesweite Ausrichtung der Kanzlei und ist für die Führung und Bearbeitung von überregionalen und internationalen Mandanten sachdienlich. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei stehen auch im Frankfurter Büro als Ansprechpartner zur Verfügung.
14.02.2019, 16:30 - 19:00 Uhr
Seminar zum Thema "Wenn der Zoll kommt"
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Jörg Habetha
(zusammen mit Frau Cornelia Rupp-Hafner, Rechtsanwältin - Syndikusrechtsanwältin)
Veranstalter
Bau-Ausbau-Baden, Munzinger Straße 10, 79111 Freiburg
Ort: Ausbildungszentrum Burkheimer Straße, Burkheimer Straße 12, 79111 Freiburg
WHO`S WHO LEGAL – Business Crime Defence 2018 listet Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg in der Rubrik Verteidigung von „Individuals“ als einen von 15 Vertretern für Deutschland auf (Editorial policy and selection criteria Nominees have been selected based on comprehensive, independent survey work with both general counsel and business crime defence individuals lawyers in private practice worldwide. Only specialists who have met independent international research criteria are listed.)
15.09.2018
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte zählt zu den Top-Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht ausweislich FOCUS-Spezial 2018.
Zusätzlich ist Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg als "Top-Rechtsanwalt 2018" auf dem Gebiet des Strafrechts geführt.
01.09.2018
Wir begrüßen zum 01.09.2018 Frau Rechtsanwältin Dr. Anne Ulrich neu in unserem Team.
Frau Dr. Anne Ulrich hat in beiden juristischen Staatsexamina ein "großes" Prädikat erzielt und eine Promotion auf dem Gebiet des Strafrechts mit "summa cum laude", abgeschlossen. Damit ist Frau Dr. Ulrich prädestiniert, unser Team zu verstärken.
12.07.2018, 19:00 Uhr
Vortrag zum Thema Compliance im Arbeitsrecht
Ort: Gasthaus Kybfelsen, Schauinslandstraße 49, 79100 Freiburg
Professor Dr. Gerson Trüg
EXPERTGUIDES WHITE COLLAR CRIME 2018: Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg – Empfehlung als einer von 46 Wirtschaftsstrafverteidigern für Deutschland
15.06.2018, 14:00 –19:00
14. Internationales Bodensee-Meeting
Non-Compliance - Unternehmensstrafrecht, Vermögensabschöpfung und die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren
Ort: bora HotSpaResort, Karl-Wolf-Str. 35, 78315 Radolfzell
Professor Dr. Gerson Trüg
14. Internationales Bodensee-Meeting
Referenten
Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht
Trüg Habetha Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
(zusammen mit Herrn Dr. Stefan Lammel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht)
Veranstalter
Trewitax GmbH, Maggistr. 5, 78224 Singen
Adresse
bora HotSpaResort, Karl-Wolf-Str. 35, 78315 Radolfzell, Deutschland
Sonstiges
JUVE Handbuch – Wirtschaftskanzleien / Rechtsanwälte für Unternehmen 2017/2018: Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg häufig empfohlener Anwalt im Wirtschaftsstrafecht („hervorragender Jurist, guter Stratege“, „klug und kollegial“)
"Die Prozesskomplexe, an denen die Kanzlei beteiligt ist, spiegeln die derzeit dominierenden Themen“, führt das JUVE Handbuch 2017/2018 „Wirtschaftskanzleien. Rechtsanwälte für Unternehmen“ aus. Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg wird als „häufig empfohlen“ geführt und von Wettbewerbern als „hervorragender Jurist, guter Stratege“ sowie als „klug und kollegial“ bezeichnet. Ferner werden TRÜG HABETHA als eine von fünf „von jüngeren Partnern geprägte Einheiten […]“ ausgewiesen, die „inzwischen immer hochkarätigere Mandate gewinnen".
01.12.2017, 09:00 –17:30
21. Alsberg-Tagung des Deutsche Strafverteidiger e.V.
Wiederaufnahme und kein Ende – Eine Wiederaufnahme der Diskussion der Reform
Laudatio von Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg zur Verleihung des Max Alsberg-Preises des Deutsche Strafverteidiger e.V. an Herrn Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Frankfurt am Main
Ort: Plenarsaal des Kammergerichts, Elßholzstraße 30, 10781 Berlin
Professor Dr. Gerson Trüg
10.11.2017, 15:30 –18:00
Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht:
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Möglichkeiten der zivilrechtlichen Entschädigung
Ort: Im Nebenraum Gasthaus Schiff, Schwarzwaldstraße 82, 79102 Freiburg
Professor Dr. Gerson Trüg
FOCUS-Spezial – Deutschlands Topanwälte 2017: Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg – Empfehlung als Rechtsanwalt im Strafrecht („häufig von Kollegen empfohlen“)
Frau Rechtsanwältin Simone Klatt verstärkt zum 01.07.2017 die Kanzlei Trüg Habetha Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Frau Rechtsanwältin Klatt hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Università degli Studi di Ferrara, Italien, abgeschlossen und im Anschluss das Rechtsreferendariat in Freiburg i. Brsg. und Wiesbaden absolviert. Frau Rechtsanwältin Klatt hat beide Juristischen Staatsprüfungen mit der Note gut abgeschlossen und promoviert derzeit berufsbegleitend zu einem strafprozessualen Thema bei Herrn Professor Dr. Walter Perron, Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Wir haben mit Frau Rechtsanwältin Klatt bereits in den vergangenen Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin vielfach zusammengearbeitet und freuen uns, dass Frau Rechtsanwältin Klatt zum 01.07.2017 zu uns gestoßen ist.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NJW 2017, S. 1913 – 1918.
Zum 01.07.2017 ist eine grundlegende Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung sind inzwischen ein etablierter Bestandteile des (Wirtschafts-)Strafrechts. Schon der bloße Anfangsverdacht einer Straftat erlaubt einen frühzeitigen weitgehenden Zugriff auf geeignete Vermögenswerte. Vermögensabschöpfung und vorläufige Sicherungsmaßnahmen werden von Teilen der Justiz zudem als „abschreckende Instrumente“ gesehen und eher extensiv gehandhabt.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg hat im Rahmen einer aktuellen Veröffentlichung in der Neuen Juristischen Wochenschrift die grundlegende Reform im Einzelnen vorgestellt und zugleich die wichtigsten Reformpunkte näher beleuchtet:
Die bislang bestehende Differenzierung zwischen „Verfall“ und „Einziehung“ wird auch im Kontext der im internationalen Strafrecht verwendeten Terminologie durch einen einheitlichen Begriff der „Einziehung“ (confiscation) ersetzt (§ 73 I StGB).12 Dieser neue Begriff der „Einziehung“ umfasst nunmehr Tatmittel und -erträge. Der bisherige Verfall von Wertersatz trägt nunmehr die Bezeichnung „Einziehung des Wertes von Taterträgen“ (§ 73 c StGB).
Die bislang in § 73 c StGB geregelte Härteklausel wurde gestrichen. Unbillige Härten können jetzt (nur noch) im Vollstreckungsverfahren Berücksichtigung finden (§ 459 g V 1 StPO).
Als „Kernstück des Reformvorhabens“ wird die „grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung“ bezeichnet.13 Die Streichung des bisherigen § 73 I 2 StGB hat zur Folge, dass das neue Recht nunmehr die Einziehung auch bei Straftaten zum Nachteil individuell Verletzter vorsieht.
Das Brutto-Prinzip wird beibehalten, jedoch stärker „verbotsnormbezogen“ ausgestaltet (§§ 73 I, 73 d StGB).
Das Institut der erweiterten Einziehung ist jetzt nicht mehr katalogartig beschränkt, sondern aufgrund jeder Straftat möglich (§ 73 a StGB).
Die Figur der selbstständigen Einziehung umfasst nunmehr auch ein neues „Abschöpfungsinstrument“, wonach Gegenstände, die in einem Verfahren wegen einer Katalogtat iSv § 76 a IV 3 StGB sichergestellt werden, auch dann selbstständig eingezogen werden „sollen“, wenn der Betroffene nicht wegen der Straftat verfolgt oder verurteilt werden kann (§ 76 a IV 1 StGB).
Strafprozessual wird die mögliche spätere Vollstreckung im Fall eines Anfangsverdachts durch eine „Kann“-Regelung, bei Vorliegen dringender Gründe durch eine „Soll“-Regelung flankiert (§§ 111 b, 111 e StPO).
Weiter führt die Reform zu einer Neuregelung des Verteilungs-/Auskehrungsverfahrens. Im Vollstreckungsverfahren erfolgt eine Auskehrung der Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn diese ausreichen, um alle Verletzten aus der Straftat/den Straftaten vollständig zu befriedigen. Ansonsten (Mangelfälle) findet eine Verteilung im Insolvenzverfahren nach den dortigen Maßgaben statt.
Diese und weitere Änderungen werden die praktische Handhabung der Vermögensabschöpfung als inzwischen integralen Bestandteil des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts in den kommenden Jahren bestimmen.