Aktuelles
12.11.2024
Weitere Auszeichnung für Trüg Habetha Rechtsanwälte sowie für Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg durch die WirtschaftsWoche als "TOP Kanzlei Steuerstrafrecht" bzw. "TOP Anwalt Steuerstrafrecht"
Unsere Kanzlei Trüg Habetha Rechtsanwälte wurde im WirtschaftsWoche TOP Kanzlei-Ranking im Rechtsgebiet Steuerstrafrecht ausgezeichnet. Zusätzlich erhielt Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg die Auszeichnung als TOP Anwalt.
Das Handelsblatt Research Insitute befragte über 1.300 Juristen aus 172 Kanzleien. Die einzelnen Berufsträger wurden gebeten, die renommiertesten Kollegen aus dem Bereich Steuerstrafrecht zu benennen. Eine Expertenjury prüfte die aufgestellten Juristen und wählte 43 Kanzlei und 54 Anwälte im Steuerstrafrecht aus.
Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung!
01.10.2024
Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg auch in diesem Jahr als TOP Rechtsanwalt 2024 in der Rubrik "Strafrecht" durch FOCUS Spezial ausgezeichnet
Auch in diesem Jahr wurde Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg, wie schon in den Vorjahren, als TOP Rechtsanwalt 2024 durch FOCUS ausgezeichnet. Die Auswahl der empfohlenen Anwälte wurde in enger Zusammenarbeit mit der FACT FIELD GmbH durchgeführt. Grundlage für die Datenerhebung waren explizite Empfehlungen von Kollegen (Fachanwälte).
01.10.2024
Trüg Habetha Rechtsanwälte als TOP Wirtschaftskanzlei 2024 durch FOCUS Business ausgezeichnet
Wir freuen uns über die Auszeichnung unserer Kanzlei als TOP Wirtschaftskanzlei in der Rubrik "Wirtschaftsstrafrecht" durch FOCUS Business. Die Auswahl der empfohlenen Kanzleien wurde in enger Zusammenarbeit mit der FACT FIELD GmbH durchgeführt. Grundlage für die Datenerhebung waren explizite Empfehlungen von Kollegen (Rechtsanwälten in Wirtschaftskanzleien auf oberster Führungsebene) und Kunden (Unternehmensjuristen).
11.09.2024
Weitere Auszeichnung für TRÜG HABETHA Rechtsanwälte
In der Handelsblatt-Ausgabe Nr. 168 vom 30.08.2024 werden Kanzleien genannt, die das Handelsblatt-Siegel „Deutschlands beste Anwälte“ tragen. Diese Auszeichnungen haben - rechtsgebiets-übergreifend - insgesamt 181 Kanzleien bundesweit erhalten. Wir freuen uns über diese Auszeichnung.
04.07.2024
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Habetha hat im aktuellen Heft 7 der Neuen Zeitschrift für Strafrecht einen Aufsatz zur aktuellen Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (v. 19.12.2023 - 3 StR 160/22 = NJW 2024, 1122 = NStZ 2024, 312) veröffentlicht. Der Beitrag beleuchtet diese wichtige höchstrichterliche Entscheidung kritisch, insbesondere das vorgesehene Prozedere bei der Fristsetzung sowie (deutlich) zu knapp bemessene Beweisantragsfristen am Ende von Umfangverfahren, die der 3. Strafsenat des BGH im entschiedenen Einzelfall allerdings gebilligt hat. Diese Rechtsprechung wird das Bild des Strafprozesses verändern.
01.07.2024
Prof. Dr. Gerson Trüg ausgezeichnet durch Who´s Who Legal: Thought Leaders Germany 2024
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WWL Thought Leaders: Germany brings together the insight, expertise and wisdom of some of Germany’s foremost lawyers and experts in a single report.
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18.06.2024
Urteilsanmerkung in der NJW
Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg veröffentlicht im aktuellen Heft der NJW (NJW 2024, 1827) eine Urteilsanmerkung zu der Entscheidung BGH - 5 StR 228/23. Der BGH behandelt in dieser Entscheidung wichtige Fragen zur Strafzumessung beim Subventionsbetrug. Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg äußert durchgreifende Bedenken gegen die Sichtweise des BGH und vertritt die Auffassung, dass es im Rahmen der Gesamtsaldierung bei der Bestimmung des Vermögensschadens (§ 263 StGB) bzw. bei der Strafzumessung (§ 264 StGB) nicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs ankommt, sondern darauf, ob die Leistungen des Täuschenden den Subventionszweck erfüllen. Ist dies der Fall, liegt insoweit regelmäßig eine Kompensation vor, welche schadensmindernd bzw. strafmildernd wirkt.
14.06.2024
Auszeichnung für TRÜG HABETHA Rechtsanwälte im Handelsblatt (Best Lawyers 2024)
Das Handelsblatt hat erneut die besten Anwälte Deutschlands in einem umfangreichen Peer-To-Peer-Verfahren, durchgeführt durch US-Verlag „Best Lawyers“, ermittelt.
Unsere Namenspartner Prof. Dr. Gerson Trüg und Prof. Dr. Jörg Habetha wurden erneut als „Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht gelistet.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Habetha freut sich daneben über die Auszeichnung als „Anwalt des Jahres 2024“ im Steuerstrafrecht.
Frau Rechtsanwältin Dr. Anne Ulrich wurde wiederum im Wirtschaftsstrafrecht in der Kategorie "Ones to watch“ als Anwältin mit bereits außergewöhnlicher Reputation und ausgezeichneten Zukunftsaussichten berücksichtigt.
Wir danken allen Kollegen und Kolleginnen für ihre zahlreichen Empfehlungen und die Wertschätzung in der kollegialen Zusammenarbeit.
07.06.2024
Vortrag bei Forum Compliance Mittelstand
Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg hält im Rahmen eines Treffens des Forum Compliance Mittelstand bei der Zeppelin GmbH, München, einen Vortrag zum Thema "Dawn Raid Policy".
06.06.2024, 18:00 Uhr - 20:30 Uhr
Vortrag: „Steuerrecht und Strafrecht“
Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Habetha gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Huber
Beides sind Rechtgebiete des öffentlichen Rechts im Subordinationsverhältnis Bürger/Staat.
Trotzdem gibt es hier mannigfaltige Dissonanzen und Wertungswidersprüche, die bei der Veranstaltung herausgearbeitet sowie Vorschläge zu deren Auflösung vorgestellt werden — dogmatisch und auch praktisch.
Veranstalter: FreiburgerAnwaltVerein – ARGE Steuerrecht und Strafrecht
Ort: Hotel Stadt Freiburg, Breisacher Str. 84, 79110 Freiburg (nicht: Stadthotel Freiburg / Kolpinghaus)
23.05.2024
Publikation zur aktuellen BGH-Rechtsprechung - Beweisantragsfrist im Strafprozess
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Habetha hat im aktuellen Heft 22 der Neuen Juristischen Wochenschrift einen Aufsatz zur aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Beweisantragsfrist im Strafprozess verfasst (NJW 2024, S. 1547 – 1550). Der Beitrag beleuchtet kritisch die jüngsten Vorgaben des 6. Strafsenats des BGH (BGH v. 10.1.2024 – 6 StR 267/23), im Anschluss an den 3. Strafsenat (BGH v. 19.12.2023 – 3 StR 160/22), für die Handhabung der Beweisantragsfrist. Die neue Rechtsprechung wird die Beweisantragsfrist im Strafprozess (weiter) beleben und dessen Bild verändern. Die Verteidigung wird sich hierauf einzurichten haben.
24.04.2024, 13.00 Uhr - 18.30 Uhr
Vortrag: "Aktuelle Entwicklungen im modernisierten Beweisantragsrecht"
Professor Dr. Jörg Habetha
Der Gesetzgeber hat in der jüngeren Vergangenheit teilweise substantiell in das Beweisantragsrecht eingegriffen, um der Justiz die Ablehnung vermeintlich „missbräuchlicher“ Beweisanträge zu erleichtern. Inzwischen liegen erste grundlegende Entscheidungen des BGH hierzu vor. Das Seminar gibt einen Überblick, erläutert die Reformen und ihre Auswirkungen im Strafprozess (Hauptverhandlung und Revision). Im Fokus der Veranstaltung stehen diejenigen rechtlichen und forensischen Aspekte, die den Beweisantrag als das zentrale Instrument effektiver Strafverteidigung erhalten.
Veranstalter: DeutscheAnwaltAkademie
Ort: Hollywood Media Hotel, Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin
05.02.2024
Publikation zur aktuellen Entwicklung des Beweisantragsrechts im Strafprozes
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Habetha hat am 10.11.2023 anlässlich des 40. Herbstkolloquiums der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV in Hamburg einen Vortrag zum Thema „Das Beweisantragsrecht – vom scharfen Schwert zum zahnlosen Tiger?“ gehalten, der im aktuellen Heft 2 der Zeitschrift Strafverteidiger Forum (StraFo 2024, 41 – 45) veröffentlicht wurde. Gegenstand des Beitrags ist die Kritik an den zurückliegenden Reformen des Beweisantragsrechts, die teilweise das Potenzial besitzen, dieses zentrale Recht von Angeklagten und deren Verteidigung in der Hauptverhandlung zu entkernen. Überdies führt gerade die „Modernisierung“ des Strafverfahrens Ende 2019 im Kontext des Beweisantragsrechts zu einer Vielzahl kaum auflösbarer rechtlicher Probleme.
20.11.2023
TRÜG HABETHA Rechtsanwälte erneut im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien im Bereich Wirtschaftsstrafrecht empfohlen
"Die Freiburger Kanzlei genießt im Wirtschaftsstrafrecht bundesweit einen guten Ruf und ist vor allem in der weiteren Region exzellent vernetzt. Gerade dort ist die Kanzlei auch inzwischen nahezu konkurrenzlos“.
Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg wird in der Rubrik oft empfohlen geführt („verbindlich, klug, kollegial“; Wettbewerber)
20.11.2023
Publikation in der Festschrift für Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Alexander Ignor aus Anlass seines 70. Geburtstages
In der soeben erschienenen Festschrift für Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Alexander Ignor zum 70. Geburtstag mit dem Titel “Strafrecht und Strafverteidigung in Geschichte, Praxis und Politik”, herausgegeben durch Bertheau u.a. hat Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg einen Beitrag zum Thema “Das Konsensprinzip im Steuerstrafverfahren” beigesteuert.
12.10.2023
Urteilsanmerkung zur aktuellen BGH-Rechtsprechung in Insolvenzstrafsachen - Bankrott und Einziehung
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Habetha hat in der Neuen Juristische Wochenschrift (NJW) Heft 42/2023, S. 3104 (3108) eine Urteilsanmerkung zur jüngsten insolvenz-strafrechtlichen Entscheidung des BGH verfasst. Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Auslegung des Straftatbestandes Bankrott (§ 283 StGB) durch den 1. Strafsenat und kritisiert die Spruchpraxis des BGH in Strafsachen zur Einziehung von Wertersatz (auch) in diesem Zusammenhang.
22.09.2023
Gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Dr. Hellen Schilling veranstaltet Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg ein Symposion für Herrn Rechtsanwalt Eberhard Kempf aus Anlass dessen 80. Geburtstages
Anlässlich des 80. Geburtstages unseres renommierten und hoch geschätzten Kollegen Eberhard Kempf veranstaltet Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Hellen Schilling in der Orangerie in Bad Homburg vor der Höhe ein Symposion für Eberhard Kempf.
Auf diesem Symposion werden Kolleginnen und Kollegen zu strafrechtlichen Themen referieren, die Eberhard Kempf in seiner Schaffensphase begleitet haben (sowohl die Kollegen/Kolleginnen als auch die Themen).
20.09.2023
Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg erneut als Top-Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts durch Focus Spezial „Recht und Rat“ 2023 ausgezeichnet
Neben der Auszeichnung unserer Kanzlei TRÜG HABETHA Rechtsanwälte als Top-Kanzlei auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht wurde Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg aufgrund einer Kollegenbefragung unter rund 21.000 Fachanwälten von den unabhängigen Research Analysten von Fact Field auch in diesem Jahr als Top-Anwalt auf dem Gebiet des Strafrechts ausgewiesen.
20.09.2023
TRÜG HABETHA Rechtsanwälte erneut führende Wirtschaftskanzlei auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts Focus Spezial „Recht und Rat“ 2023
Auch in diesem Jahr ist TRÜG HABETHA Rechtsanwälte erneut als führende Wirtschaftskanzlei in Deutschland 2023 auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts durch Focus Spezial „Recht und Rat“ ausgezeichnet.
Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien wurden von unabhängigen Research-Analysten von Fact Field über eine Onlinebefragung unter Rechtsanwälten ermittelt. Insgesamt wurden für die Befragung über 15.000 Anwälte in Wirtschaftskanzleien und 2.000 Unternehmensjuristen kontaktiert und dazu eingeladen, besonders empfehlenswerte Wirtschaftskanzleien in 25 verschiedenen Fachbereichen, darunter das Wirtschaftsstrafrecht, zu benennen.
06.09.2023
Professor Dr. Gerson Trüg hat sich im Rahmen eines Interviews zum Thema Strafverteidigung und Medien geäußert. Den entsprechenden Link zum Interview finden Sie hier:
10./11.11.2023
40. Herbstkolloquium 2023 - Strafverteidigung unter Druck
Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Habetha, gemeinsam mit Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Prof. Dr. Friedrich-Georg Güntge
Thema: „Das Beweisantragsrecht – vom scharfen Schwert zum zahnlosen Tiger“.
Gegenstand des Vortrags und der Diskussion ist die Kritik an den zurückliegenden Reformen des Strafprozessrechts, die zum Teil tief in das Beweisantragsrecht gerade von Verteidigung und Angeklagten eingreifen und das Potenzial besitzen, das Beweisantragsrecht zu entkernen. Überdies führen die Gesetze zur „Effektivierung“ bzw. „Modernisierung“ des Strafverfahrens gerade im Kontext des Beweisantragsrechts zu einer Vielzahl, teilweise kaum auflösbarer rechtlicher Probleme. Letzteres zeigt nicht zuletzt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser zentralen Materie des Strafprozesses.
Veranstalter: Deutscher Anwaltverein - Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
Ort: Hamburg, Radisson BLU Hotel
19.06.2023
Erneute Auszeichnung für Berufsträger von Trüg Habetha Rechtsanwälte durch Best Lawyers/Handelsblatt
Erneut sind Herr Professor Dr. Gerson Trüg, Herr Professor Dr. Jörg Habetha in der Rubrik Best Lawyers und ebenso in der korrespondierenden Handelsblatt-Auszeichnung Deutschlands Beste Anwälte 2023 gelistet. Frau Dr. Anne Ulrich ist erneut in der Rubrik "One's to Watch" gelistet.
16.06.2023
Deutscher Anwaltstag 2023
Freitag, 16.06.2023, 15.45 Uhr bis 17:45 Uhr gemeinsam mit Herrn Professor em. Dr. Dr. h.c. Walter Perron simuliert Professor Dr. Gerson Trüg ein "Rechtsgespräch im Zwischenverfahren" mit Studierenden der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zum Thema "Strafrecht und Klimaaktivismus in Deutschland"
13.06.2023
Trüg Habetha Rechtsanwälte erneut in den Kreis des besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten auf dem Gebiet des Strafrechts durch die Magazine Stern und Capital aufgenommen
Die Magazine Stern und Capital sowie das Marktforschungsinstitut Statista haben erneut eine unabhängige Analyse durchgeführt und zeichnen auf dieser Basis die besten Anwaltskanzleien Deutschlands aus. Unsere Kanzlei, Trüg Habetha Rechtsanwälte, wurde erneut für das Rechtsgebiet Strafrecht berücksichtigt.
13.02.2023
Publikation in der Gedächtnisschrift für Klaus Lüderssen aus Anlass seines 90. Geburtstages
Professor Dr. Gerson Trüg verfasst einen Beitrag zum Thema "Finanzkrise, Wirtschaftsstrafrecht und Moral - am Beispiel der Leerverkäufe" in der Gedächtnisschrift für Klaus Lüderssen aus Anlass seines 90. Geburtstages ("Wirtschaft - Moral - Strafrecht")
08.02.2023
Publikation in der Festschrift für Gerhard Dannecker
Professor Dr. Gerson Trüg verfasst einen Beitrag zum Thema "Strafverteidigung und Medien" in der Festschrift für Gerhard Dannecker ("Strafrecht in Deutschland und Europa", 2023).
17.01.2023
Vortrag: "Neue Entwicklungen im Beweisrecht und Beweisantragsrecht"
Veranstalter: FreiburgerAnwaltVerein e.V. - Arbeitsgemeinschaft Strafrecht (Präsenzveranstaltung)
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Wo: Im Stadthotel Freiburg (ehemals Kolpinghaus), Karlstraße 7 in Freiburg i.Brsg.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg wird neue Entwicklungen im Beweisrecht und vor allem im Beweisantragsrecht kritisch erörtern. Nachdem der Gesetzgeber mit zwei Novellen des Beweisantragsrechts in den Jahren 2017 und 2019 teilweise gravierende Eingriffe in dieses sensible Rechtsgebiet vorgenommen hat, liegen mittlerweile erste höchstrichterliche Entscheidungen zu wichtigen Fragestellungen in diesem Themenbereich vor.
Daneben wird Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg neue Entwicklungen im Beweisrecht erörtern, die sich aus einem zumindest innovativen Vorgehen in einigen größten Verfahrenskomplexen in jüngerer Zeit gezeigt haben.
23.12.2022
Professor Dr. Gerson Trüg publiziert eine Rezension zur Dissertation von Herrn Benjamin Knebel zum Thema "Unselbständige Beweisverwertungsverbote als Ausprägung waffengleicher Verfahrensteilhabe im Strafprozess" in der Fachzeitschrift Strafverteidiger (Heft 12/2022, S. 827 - 830)
01.12.2022
Neue Publikation in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW):
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Habetha veröffentlicht in Heft 49 der Neuen Juristischen Wochenschrift einen Aufsatz 15.12.2022 zum Beweisantragsrecht, der sich kritisch mit der aktuellen Rechtslage im Anschluss an das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens und hierzu ergangener Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befasst.
Habetha, Die Misere des „modernisierten“ Beweisantrags im Strafprozess, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2022, S. 3557 – 3562.
15.12.2022
Vortrag: "Beweisantragsrecht und Beweisrecht" von Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: WisteV
Uhrzeit: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr (online-Konferenz)
Veranstaltungsflyer (Anmeldung)
18.11.2022
Vortrag "Strafverteidigung und Unternehmensvertretung" von Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: Lions Club Müllheim-Neuenburg
Uhrzeit: 19:15 Uhr bis ca. 22.30 Uhr
Ort: EssKultur Müllheim, Hauptstraße 122, 79379 Müllheim
Oktober 2022
Of Counsel Professor Dr. Walter Perron, Universitätsprofessor i.R., verstärkt TRÜG HABETHA Rechtsanwälte
Seit Anfang Oktober 2022 ist Herr Professor Dr. Walter Perron, Dr. h.c. Universidad Nacional de Cajamara, Universitätsprofessor i.R., als Of Counsel für TRÜG HABETHA Rechtsanwälte tätig und wird uns mit seiner großen Expertise, namentlich im Vermögensstrafrecht, weiter verstärken.
September 2022
Neue Publikation in der Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt):
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg veröffentlicht gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Felix Ruppert zum Thema „Zeugenaussagen ehemaliger Beschuldigter nach Verfahrenseinstellung gem. § 153 a StPO durch das sachlich unzuständige Gericht“ in Heft 9 der Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht 2022.
16.09.2022
TRÜG HABETHA Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerson Trüg erneut durch FOCUS Spezial Recht & Rat als TOP-Rechtsanwälte ausgezeichnet
In der heute erschienen Publikation Deutschlands TOP-Anwälte 2022 ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerson Trüg in der Rubrik Strafrecht als TOP-Rechtsanwalt 2022 ausgezeichnet. Die Kanzlei TRÜG HABETHA Rechtsanwälte ist in der Rubrik Wirtschaftsstrafrecht, welches Kanzleien mit einer Spezialisierung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht abdeckt, ebenfalls ausgezeichnet.
Die Übersicht "Strafrecht" für Privatmanandaten basiert auf einer Kollegenbefragung unter rd. 23.000 Fachanwälten durchgeführten von der unabhängigen Research Analysten von FactFIELD.
Deutschlands TOP-Wirtschaftskanzleien wurden ebenfalls von unabhängigen Research Analysten von FactFIELD über eine Online-Befragung unter Rechtsanwälten ermittelt. Hierbei wurden zum einen Rechtsanwälte, die selbst in Wirtschaftskanzleien tätig sind, und zum anderen Rechtsanwälte in Rechtsabteilungen von Unternehmen (Inhouse-Juristen) berücksichtigt.
19.07.2022
Urteilsanmerkung zu Kölner Stadtarchiv - Entscheidung
Prof. Dr. Trüg hat in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Heft 30/2022, 2206 (2213) eine Urteilsanmerkung zur jüngsten Entscheidung des BGH in Strafsachen rund um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs verfasst. Konkret thematisiert werden Umfang und Grenzen der horizontalen sowie der vertikalen Arbeitsteilung.
24.06.2022
Weitere Auszeichnungen für Rechtsanwälte von TRÜG HABETHA
Der US-Verlag Best Lawyers hat für das Handelsblatt erneut die besten Anwälte Deutschlands und Kanzleien in einem umfangreichen Peer-To-Peer-Verfahren ermittelt. Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg ist dabei für das Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht nominiert, Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Habetha für das Rechtsgebiet Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Ferner hat der US-Verlag Best Lawyers für das Handelsblatt Deutschlands "Anwälte der Zukunft" ermittelt. Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrich wurde in dieser Kategorie ausgezeichnet. "Anwälte der Zukunft" sind in der Regel seit drei bis acht Jahren in der Praxis tätig und haben sich schon eine außergewöhnliche Reputation erworben. Die ausgewählten Juristen befinden sich eher am Anfang ihrer Karriere. Sie haben ausgezeichnete Zukunftsaussichten.
Weitere Einzelheiten unter www.handelsblatt.com/bestlawyers.
04./05.11.2022
7. Unternehmensstrafrechtliche Tage
Unternehmenssanktionen in der Europäischen Union
Vortrag zum Thema "Tendenzen der Rechtsprechung, die Verjährung beim Betrug im Unternehmenskontext zu vermeiden"
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: Universität Heidelberg
08.06.2022
Ernennung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Habetha zum Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes
Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Habetha ist seit 2013 Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes. Er hält Lehrveranstaltungen im Bereich des Allgemeinen und Besonderen Wirtschaftsstrafrechts sowie des Strafverfahrensrechts.
Am 08.06.2022 wurde Herr Dr. Habetha durch den Präsidenten zum Honorarprofessor an der Universität des Saarlandes für die Fachgebiete Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ernannt.
07.03.2022
JUC Fortbildungsnetzwerk Wirtschaftsstrafrecht Berlin - Online Veranstaltung
Vortrag am 07.03.2022, 13:00 bis 18:30 Uhr, zu den Themen Kapitalmarktstrafrecht und Medizinstrafrecht
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: JUC Deutschland GmbH
21.02.2022
JUC Fortbildungsnetzwerk Wirtschaftsstrafrecht Berlin - Online Veranstaltung
Vortrag am 21.02.2022, 13:00 bis 18:30 Uhr, zu den Themen Kapitalmarktstrafrecht und Medizinstrafrecht
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: JUC Deutschland GmbH
03.12.2021
16. Beck-Strafrechtstagung 2021
Aktuelles Strafverfahrensrecht
Vortrag am 03.12.2021, 11:30 bis 13 Uhr (inkl. Diskussion) zum Thema „Neuere Entwicklungen im modernisierten Beweisantragsrecht“.
Dr. Jörg Habetha
Veranstalter: BECK AKADEMIE SEMINARE – Verlag C.H. Beck oHG.
Ort: München, Novotel München City
16. Beck-Strafrechtstagung 2021.pdf
15.11.2021
EUINVESTIGUNIMISKOLC Hercule III Project
THE CRIMINAL TAX PROCEDURE UNDER THE INFLUENCE OF CONSENSUAL ELEMENTS
international workshop
Vortrag am 15.11.2021, 09:00 bis 18:00 Uhr zum Thema "Confession, penalty order, plea bargaining in criminal tax proceedings: a German Perspective".
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: University of Heidelberg and University of Miskolc Faculty of Law (Research Centre of European and International Criminal Law)
Activity 2.2. Workshop Heidelberg_Planned Programme_15112021.pdf
05.11.2021, 10:00 Uhr
Tagung des Kriminalpolitischen Kreises (KriK)
Thema: Medien und Kriminalpolitik
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), in Frankfurt am Main
06.09.2021
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte zählt zu den Top-Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht ausweislich FOCUS-Spezial RECHT & RAT 2021.
Zusätzlich ist Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg als "Top-Rechtsanwalt 2021" auf dem Gebiet des Strafrechts geführt.
11./12.06.2021
20. NStZ-Jahrestagung 2021
Aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht
Vortrag Samstag, 12.06.202, 11:45 Uhr bis 13:00 Uhr (inkl. Diskussion), zum Thema "Beweisrecht und Beweisantragsrecht im Wirtschaftsstrafverfahren"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: BECKAKADEMIE SEMINARE - Verlag C.H. Beck oHG
Ort: Frankfurt am Main, Mövenpick Hotel Frankfurt City
31.05.2021, 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
OLAF - European Anti-Fraud Office - Hercule III, 2. Law Training And Studies "The Role of investigation in criminal procedure - European Diemensions" - international conference organized by the University of Miskolc Faculty of Law and the Research Centre of European and International Criminal Law
Vortrag 11.40 Uhr - 12.05 Uhr zum Thema "Special problems of investigation against enterprises from the point of view of the defence lawyer"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: OLAF - European Anti-Fraud Office - organized by the University of Miskolc Faculty of Law and the Research Centre of European and International Criminal Law
Ort: The conference will be held online via Zoom, the language of the conference is Hungarian and English
23.04.2020, 16:00 bis 16:45 Uhr
Bundesdirektorenkonferenz (BDK) ZfP Emmendingen
Vortrag zum Thema "Rechtmäßigkeit und Grenzen des Einsatzes von Sicherheitsdiensten in psychiatrischen Krankenhäusern"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: Zentrum für Psychiatrie Emmendingen (ZfP)
Ort: Neubronnstraße 25, 79312 Emmendingen
28./29.11.2019
22. Alsberg-Tagung
Grenzen von Strafverteidigung und Ermittlungen gegen Strafverteidiger - der Strafverteidiger als Organ der Rechtspflege und Objekt der Ermittlungen
Vortrag zum Thema "Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verteidiger unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschlagnahmeschutz von Unterlagen interner Untersuchungen"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter: Deutsche Strafverteidiger e.V.
Ort: Plenarsaal des Kammergerichts, Elßholzstraße 30, 10781 Berlin
19.09.2019
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte zählt zu den Top-Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht ausweislich FOCUS-Spezial 2019.
15./16.11.2019
5. Unternehmensstrafrechtliche Tage
Das Unternehmen im Brennpunkt nationaler und internationaler Strafverfahren
Vortrag zum Thema "Gesamtpanorama der Verteidigung von Unternehmen in nationalen und internationalen Ermittlungs- und Aufsichtsverfahren“
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: Universität Bern/Universität Zürich, Tagungsort: Zürich, UZH Zentrum, Rämistrasse Nr. 71, KOL-F-104
22./23.11.2019
Tagung Economy, Criminal Law, Ethics - ECLE X
Vortrag zum Thema "Unternehmen als Beteiligte - Nemotenetur?“
Professor Dr. Gerson Trüg
Ort: House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt/Main
Nähere Informationen finden Sie hier.
05.07.2019, 14:30 –19:00 Uhr
15. Internationales Bodensee-Meeting
"Illegal oder (nur) illegitim?" - Neue Entwicklungen im Steuerstrafrecht
Ort: MAC Museum Art & Cars, Parkstraße 1, 78224 Singen
Professor Dr. Gerson Trüg
15. Internationales Bodensee-Meeting
Referenten
Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht
Trüg Habetha Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Veranstalter
Trewitax GmbH, Maggistr. 5, 78224 Singen
Adresse
MAC Museum Art & Cars, Parkstraße 1, 78224 Singen
Sonstiges
22.03.2019, 10.00 Uhr - 17.00 Uhr, Symposium für und mit Rechtsanwalt Justizrat Professor Dr. Franz Salditt
Professor Dr. Trüg trägt auf dem Symposium für und mit Herrn Rechtsanwalt Justizrat Professor Dr. Franz Salditt am 22.03.2019, 10.00 Uhr, in Frankfurt am Main vor zum Thema "Geltung und Reichweite von nemo tenetur für den Verband und seine Mitarbeiter". Nähere Informationen finden Sie hier.
24.01.2019, 10.05 - 11.35 Uhr
Vortrag zum Thema "Strafbarkeit der Einrichtungs- und Pflegedienstleistungen"
Professor Dr. Gerson Trüg
Veranstalter:
Landesverband Baden-Württemberg, Deutscher Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V.
Ort: KWA Parkstift St. Ulrich, Hebelstraße 18, 79189 Bad Krozingen
01.01.2019
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte haben zum 01.01.2019 einen Standort in Frankfurt am Main in zentraler Lage eröffnet (Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main).
Der Frankfurter Standort unterstreicht die bundesweite Ausrichtung der Kanzlei und ist für die Führung und Bearbeitung von überregionalen und internationalen Mandanten sachdienlich. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei stehen auch im Frankfurter Büro als Ansprechpartner zur Verfügung.
14.02.2019, 16:30 - 19:00 Uhr
Seminar zum Thema "Wenn der Zoll kommt"
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Jörg Habetha
(zusammen mit Frau Cornelia Rupp-Hafner, Rechtsanwältin - Syndikusrechtsanwältin)
Veranstalter
Bau-Ausbau-Baden, Munzinger Straße 10, 79111 Freiburg
Ort: Ausbildungszentrum Burkheimer Straße, Burkheimer Straße 12, 79111 Freiburg
WHO`S WHO LEGAL – Business Crime Defence 2018 listet Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg in der Rubrik Verteidigung von „Individuals“ als einen von 15 Vertretern für Deutschland auf (Editorial policy and selection criteria Nominees have been selected based on comprehensive, independent survey work with both general counsel and business crime defence individuals lawyers in private practice worldwide. Only specialists who have met independent international research criteria are listed.)
15.09.2018
Trüg ■ Habetha Rechtsanwälte zählt zu den Top-Wirtschaftskanzleien auf dem Gebiet Wirtschaftsstrafrecht ausweislich FOCUS-Spezial 2018.
Zusätzlich ist Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg als "Top-Rechtsanwalt 2018" auf dem Gebiet des Strafrechts geführt.
01.09.2018
Wir begrüßen zum 01.09.2018 Frau Rechtsanwältin Dr. Anne Ulrich neu in unserem Team.
Frau Dr. Anne Ulrich hat in beiden juristischen Staatsexamina ein "großes" Prädikat erzielt und eine Promotion auf dem Gebiet des Strafrechts mit "summa cum laude", abgeschlossen. Damit ist Frau Dr. Ulrich prädestiniert, unser Team zu verstärken.
12.07.2018, 19:00 Uhr
Vortrag zum Thema Compliance im Arbeitsrecht
Ort: Gasthaus Kybfelsen, Schauinslandstraße 49, 79100 Freiburg
Professor Dr. Gerson Trüg
EXPERTGUIDES WHITE COLLAR CRIME 2018: Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg – Empfehlung als einer von 46 Wirtschaftsstrafverteidigern für Deutschland
15.06.2018, 14:00 –19:00
14. Internationales Bodensee-Meeting
Non-Compliance - Unternehmensstrafrecht, Vermögensabschöpfung und die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren
Ort: bora HotSpaResort, Karl-Wolf-Str. 35, 78315 Radolfzell
Professor Dr. Gerson Trüg
14. Internationales Bodensee-Meeting
Referenten
Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg, Fachanwalt für Strafrecht
Trüg Habetha Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
(zusammen mit Herrn Dr. Stefan Lammel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht)
Veranstalter
Trewitax GmbH, Maggistr. 5, 78224 Singen
Adresse
bora HotSpaResort, Karl-Wolf-Str. 35, 78315 Radolfzell, Deutschland
Sonstiges
JUVE Handbuch – Wirtschaftskanzleien / Rechtsanwälte für Unternehmen 2017/2018: Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg häufig empfohlener Anwalt im Wirtschaftsstrafecht („hervorragender Jurist, guter Stratege“, „klug und kollegial“)
"Die Prozesskomplexe, an denen die Kanzlei beteiligt ist, spiegeln die derzeit dominierenden Themen“, führt das JUVE Handbuch 2017/2018 „Wirtschaftskanzleien. Rechtsanwälte für Unternehmen“ aus. Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg wird als „häufig empfohlen“ geführt und von Wettbewerbern als „hervorragender Jurist, guter Stratege“ sowie als „klug und kollegial“ bezeichnet. Ferner werden TRÜG HABETHA als eine von fünf „von jüngeren Partnern geprägte Einheiten […]“ ausgewiesen, die „inzwischen immer hochkarätigere Mandate gewinnen".
01.12.2017, 09:00 –17:30
21. Alsberg-Tagung des Deutsche Strafverteidiger e.V.
Wiederaufnahme und kein Ende – Eine Wiederaufnahme der Diskussion der Reform
Laudatio von Rechtsanwalt Professor Dr. Gerson Trüg zur Verleihung des Max Alsberg-Preises des Deutsche Strafverteidiger e.V. an Herrn Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Frankfurt am Main
Ort: Plenarsaal des Kammergerichts, Elßholzstraße 30, 10781 Berlin
Professor Dr. Gerson Trüg
10.11.2017, 15:30 –18:00
Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht:
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Möglichkeiten der zivilrechtlichen Entschädigung
Ort: Im Nebenraum Gasthaus Schiff, Schwarzwaldstraße 82, 79102 Freiburg
Professor Dr. Gerson Trüg
FOCUS-Spezial – Deutschlands Topanwälte 2017: Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg – Empfehlung als Rechtsanwalt im Strafrecht („häufig von Kollegen empfohlen“)
Frau Rechtsanwältin Simone Klatt verstärkt zum 01.07.2017 die Kanzlei Trüg Habetha Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Frau Rechtsanwältin Klatt hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Università degli Studi di Ferrara, Italien, abgeschlossen und im Anschluss das Rechtsreferendariat in Freiburg i. Brsg. und Wiesbaden absolviert. Frau Rechtsanwältin Klatt hat beide Juristischen Staatsprüfungen mit der Note gut abgeschlossen und promoviert derzeit berufsbegleitend zu einem strafprozessualen Thema bei Herrn Professor Dr. Walter Perron, Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Wir haben mit Frau Rechtsanwältin Klatt bereits in den vergangenen Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin vielfach zusammengearbeitet und freuen uns, dass Frau Rechtsanwältin Klatt zum 01.07.2017 zu uns gestoßen ist.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NJW 2017, S. 1913 – 1918.
Zum 01.07.2017 ist eine grundlegende Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung sind inzwischen ein etablierter Bestandteile des (Wirtschafts-)Strafrechts. Schon der bloße Anfangsverdacht einer Straftat erlaubt einen frühzeitigen weitgehenden Zugriff auf geeignete Vermögenswerte. Vermögensabschöpfung und vorläufige Sicherungsmaßnahmen werden von Teilen der Justiz zudem als „abschreckende Instrumente“ gesehen und eher extensiv gehandhabt.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Trüg hat im Rahmen einer aktuellen Veröffentlichung in der Neuen Juristischen Wochenschrift die grundlegende Reform im Einzelnen vorgestellt und zugleich die wichtigsten Reformpunkte näher beleuchtet:
Die bislang bestehende Differenzierung zwischen „Verfall“ und „Einziehung“ wird auch im Kontext der im internationalen Strafrecht verwendeten Terminologie durch einen einheitlichen Begriff der „Einziehung“ (confiscation) ersetzt (§ 73 I StGB).12 Dieser neue Begriff der „Einziehung“ umfasst nunmehr Tatmittel und -erträge. Der bisherige Verfall von Wertersatz trägt nunmehr die Bezeichnung „Einziehung des Wertes von Taterträgen“ (§ 73 c StGB).
Die bislang in § 73 c StGB geregelte Härteklausel wurde gestrichen. Unbillige Härten können jetzt (nur noch) im Vollstreckungsverfahren Berücksichtigung finden (§ 459 g V 1 StPO).
Als „Kernstück des Reformvorhabens“ wird die „grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung“ bezeichnet.13 Die Streichung des bisherigen § 73 I 2 StGB hat zur Folge, dass das neue Recht nunmehr die Einziehung auch bei Straftaten zum Nachteil individuell Verletzter vorsieht.
Das Brutto-Prinzip wird beibehalten, jedoch stärker „verbotsnormbezogen“ ausgestaltet (§§ 73 I, 73 d StGB).
Das Institut der erweiterten Einziehung ist jetzt nicht mehr katalogartig beschränkt, sondern aufgrund jeder Straftat möglich (§ 73 a StGB).
Die Figur der selbstständigen Einziehung umfasst nunmehr auch ein neues „Abschöpfungsinstrument“, wonach Gegenstände, die in einem Verfahren wegen einer Katalogtat iSv § 76 a IV 3 StGB sichergestellt werden, auch dann selbstständig eingezogen werden „sollen“, wenn der Betroffene nicht wegen der Straftat verfolgt oder verurteilt werden kann (§ 76 a IV 1 StGB).
Strafprozessual wird die mögliche spätere Vollstreckung im Fall eines Anfangsverdachts durch eine „Kann“-Regelung, bei Vorliegen dringender Gründe durch eine „Soll“-Regelung flankiert (§§ 111 b, 111 e StPO).
Weiter führt die Reform zu einer Neuregelung des Verteilungs-/Auskehrungsverfahrens. Im Vollstreckungsverfahren erfolgt eine Auskehrung der Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn diese ausreichen, um alle Verletzten aus der Straftat/den Straftaten vollständig zu befriedigen. Ansonsten (Mangelfälle) findet eine Verteilung im Insolvenzverfahren nach den dortigen Maßgaben statt.
Diese und weitere Änderungen werden die praktische Handhabung der Vermögensabschöpfung als inzwischen integralen Bestandteil des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts in den kommenden Jahren bestimmen.